Partnerprogramm

Partnerbedingungen

Stand: 16.08.2026

Kurz gesagt — das Wichtigste in einfachen Worten

  • Sie empfehlen Anru.ai mit Ihrem persönlichen Link — mehr müssen Sie nicht tun.
  • Sie bekommen 20 % lebenslang auf alles, was Ihre geworbenen Kunden bezahlen. Aktive Partner bekommen mehr: 25 % ab 1.000 EUR und 30 % ab 3.000 EUR aktivem Monatsumsatz — und in den ersten 6 Monaten gilt automatisch mindestens 25 %.
  • Auf Wunsch geben Sie bis zu 10 Prozentpunkte für 1-6 Monate als Rabatt an Ihre Kontakte weiter — einmal im Partner-Dashboard eingestellt, wird der Abzug automatisch beim Bezahlen angewendet.
  • Nach der Anmeldung prüfen wir kurz persönlich — werktags binnen 24-48 Stunden ist Ihr Code aktiv. Im Partner-Dashboard sehen Sie jederzeit Ihre Kunden, Ihre Stufe und Ihre Provision.
  • Auszahlung per Klick im Dashboard: ab 50 EUR, binnen 14 Tagen auf Ihr hinterlegtes Konto — eine eigene Rechnung brauchen Sie nicht, Sie bekommen eine Provisionsgutschrift von uns. Der Anspruch je Kunde entsteht, sobald dieser seine zweite Monatsrechnung bezahlt hat (dann rückwirkend ab der ersten).
  • Sich selbst zu werben ist nicht erlaubt — auch nicht über Angehörige, Mitarbeiter oder eigene Firmen. Das Programm belohnt echte Empfehlungen.
  • Keine Pflichten, keine Quoten: Sie können jederzeit mit einem Monat Frist aufhören — Ihre bereits vermittelten Kunden bringen Ihnen trotzdem weiter Provision.
  • Ändern wir das Programm, gilt das nur für neue Empfehlungen — Ihre Zusage bleibt.
  • Steuerberater dürfen berufsrechtlich keine Provision annehmen — sie bekommen stattdessen ein Gratis-Konto und Vorteile für ihre Mandanten (Details zur Kanzlei-Schiene).

Die verbindliche Fassung sind die Paragraphen darunter — sie sagen dasselbe, nur juristisch sauber.

Diese Partnerbedingungen regeln das Empfehlungsprogramm von Automotive Tec GmbH („Anru.ai") für Partner, die Anru.ai in ihrem Netzwerk weiterempfehlen. Für Kanzlei-Partnerschaften und größere Kooperationen kann ergänzend eine individuelle Vereinbarung geschlossen werden; diese geht diesen Bedingungen vor.

1. Teilnahme und Freigabe

Die Teilnahme wird über das Formular auf anru.ai/partner beantragt; mit dem Absenden nimmt der Bewerber diese Bedingungen an. Die Partnerschaft kommt erst mit der Freigabe durch Anru.ai zustande — jede Anmeldung wird persönlich geprüft (Ziel: werktags binnen 24-48 Stunden); ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Personen und Gesellschaften, die einem berufsrechtlichen Provisionsannahme-Verbot unterliegen (insbesondere Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, § 79 WTBG 2017), nehmen ausschließlich über die provisionsfreie Kanzlei-Schiene teil.

2. Werbung durch den Partner

Der Partner empfiehlt Anru.ai in seinem Netzwerk und tritt dabei nicht als Vertreter von Anru.ai auf; er gibt keine Zusagen im Namen von Anru.ai ab. Untersagt sind insbesondere: telefonische Kaltakquise ohne Einwilligung (§ 174 TKG 2021), unerbetene Werbenachrichten (Spam), Suchmaschinen-Anzeigen auf die Marken „Anru.ai"/„Anru" oder Schreibvarianten davon (Brand-Bidding) sowie irreführende oder überschießende Aussagen über den Dienst.

3. Zuordnung

Kunden, die sich mit dem Empfehlungs-Code des Partners registrieren, sind dem Partner dauerhaft zugeordnet; maßgeblich ist der bei der Registrierung angegebene Code. Eine nachträgliche Zuordnung ohne Code erfolgt nicht; Ausnahmen sind einvernehmlich in Textform möglich. Meldet sich ein Unternehmen binnen sechs Monaten nach Beendigung eines früheren Anru.ai-Vertrags erneut an, entsteht keine Zuordnung und kein Vergütungsanspruch.

4. Vergütung

Der Partner erhält lebenslang — solange der jeweils vermittelte Kunde zahlender Kunde ist — einen Anteil an dessen tatsächlich bezahlten Netto-Umsätzen (Grundentgelte, Module und nutzungsabhängige Entgelte). Der Provisionssatz beträgt 20 % und erhöht sich bei aktiver Vermittlungstätigkeit auf 25 % ab 1.000 EUR bzw. 30 % ab 3.000 EUR Aktivitäts-Umsatz. Aktivitäts-Umsatz ist die Summe der aktuellen monatlichen Netto-Abonnementwerte aller aktiven Kunden, die der Partner in den letzten zwölf Monaten neu vermittelt hat; die Einstufung wird monatlich neu bewertet, gilt für alle laufenden Vergütungen des Partners und wirkt nie rückwirkend. In den ersten sechs Monaten ab Freigabe gilt einmalig je Partner mindestens der Satz von 25 % (Startrampe). Gutschriften, Rückerstattungen und nicht bezahlte Rechnungen sind keine Bemessungsgrundlage. Partner der Kanzlei-Schiene erhalten keine Vergütung; für sie gelten ausschließlich die Sachleistungen laut Programmbeschreibung.

5. Eigenwerbung und Umgehung

Eigenwerbung ist ausgeschlossen und nicht vergütungsfähig: Der Partner darf weder sich selbst noch Angehörige, eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder Unternehmen, an denen er wirtschaftlich beteiligt ist oder für die er tätig ist, über seinen Empfehlungs-Code anmelden. Dasselbe gilt für wechselseitige oder Ketten-Empfehlungen zwischen Partnern, die der Umgehung dieses Verbots dienen. Anru.ai darf Verdachtsfälle prüfen und Auszahlungen bis zur Klärung zurückhalten; bei wiederholtem oder vorsätzlichem Verstoß kann der Partner vom Programm ausgeschlossen werden.

6. Rabatt-Weitergabe

Der Partner kann bis zu 10 Prozentpunkte seines Provisionssatzes für einen Zeitraum von 1 bis 6 Monaten (Wahl des Partners) als Preisnachlass an seine Kunden weiterreichen. Die Einstellung erfolgt durch den Partner in seinem Partner-Dashboard und gilt automatisch für alle Kunden, die sich danach mit seinem Empfehlungs-Code registrieren — der Nachlass wird auf die ersten Monatsrechnungen des Monatsabonnements angewendet. Bereits registrierte Kunden behalten den bei ihrer Registrierung gültigen Stand. Die Vergütung des Partners reduziert sich für diese Kunden und den Rabattzeitraum entsprechend.

7. Abrechnung und Auszahlung

Anru.ai stellt dem Partner ein Dashboard mit seinen vermittelten Kunden und der Bemessungsgrundlage bereit; die dortigen Werte sind vorläufig, verbindlich ist die Monatsabrechnung. Die Auszahlung fordert der Partner direkt über das Dashboard an; dazu hinterlegt er dort einmalig Kontoinhaber, IBAN und — falls vorhanden — seine UID-Nummer. Der Vergütungsanspruch für einen vermittelten Kunden entsteht, sobald dieser seine zweite Monatsrechnung bezahlt hat — dann rückwirkend einschließlich der ersten; bei Jahreszahlung mit deren Zahlungseingang. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftsweg: Anru.ai erstellt nach Prüfung eine Provisionsgutschrift (bei Partnern mit UID zuzüglich gesetzlicher USt, bei Kleinunternehmern ohne USt) und überweist binnen 14 Tagen auf das hinterlegte Konto, sobald mindestens 50 EUR aufgelaufen sind (geringere Beträge werden vorgetragen). Mit der Hinterlegung der Auszahlungsdaten stimmt der Partner dem Gutschriftsverfahren zu; auf Wunsch kann er stattdessen selbst eine Provisionsrechnung zuzüglich gesetzlicher USt stellen. Bestandskunden können die Vergütung wahlweise als Gutschrift auf die eigene Anru.ai-Rechnung erhalten. Erhält ein Kunde eine Rückerstattung oder kommt es zu einer Rückbuchung, wird die darauf entfallene Vergütung mit künftigen Vergütungen verrechnet oder zurückgefordert.

8. Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahme läuft unbefristet und ist beidseitig jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform beendbar. Bei einem wesentlichen Verstoß — insbesondere gegen Ziffer 2 oder 5 — kann Anru.ai die Teilnahme fristlos beenden. Bei ordentlicher Beendigung bleibt der Vergütungsanspruch für bis dahin vermittelte Kunden bestehen.

9. Änderungen der Konditionen

Anru.ai kann diese Bedingungen für künftige Vermittlungen ändern. Bereits vermittelte Kunden behalten die bei ihrer Vermittlung zugesagten Konditionen.

10. Unabhängigkeit

Es besteht keine Exklusivität, kein Arbeits-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis im Sinne eines Ausgleichsanspruchs nach § 24 HVertrG. Der Partner handelt selbständig und auf eigene Rechnung.

11. Vertraulichkeit, Datenschutz und Transparenz

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden nur zur Abwicklung des Programms verarbeitet — Details in der Datenschutzerklärung. Der vermittelnde Partner sieht zu seinen geworbenen Kunden ausschließlich Firmenname, Tarif und Vertragsstatus; weitere Kundendaten werden ihm nicht offengelegt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Anru.ai. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.