Tag-genau nach § 456 UGB (Unternehmen, 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) oder 4 % für Verbraucher. Basiszinssatz aktuell 1.53 % (OeNB).
Rechenweg: Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Keine Rechtsberatung – im Zweifel fragen Sie Ihre Rechtsvertretung. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich (OeNB).
Zwischen Unternehmen gelten 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) – aktuell 10.73 % pro Jahr. Gegenüber Verbrauchern gelten 4 % pro Jahr (§§ 1000, 1333 ABGB).
Ab dem Tag nach Fälligkeit der Rechnung, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Eine höfliche Zahlungserinnerung ist trotzdem der übliche erste Schritt.
Die Oesterreichische Nationalbank passt den Basiszinssatz halbjährlich an (1. Jänner und 1. Juli). Prüfen Sie vor der Berechnung den aktuellen Wert.
Nein – Sie können sie einfach in Mahnungen ausweisen. Anru.ai berechnet sie auf Wunsch automatisch in jeder Mahnstufe mit.
Das Anru.ai-Mahnwesen berechnet Verzugszinsen automatisch je Mahnstufe, erzeugt fertige Mahn-PDFs und erinnert Ihre Kunden per E-Mail, SMS und KI-Anruf.
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