Wie Sie in Österreich richtig mahnen: der Ablauf von der Zahlungserinnerung über die Mahnung bis zur Mahnklage, die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer und Verbraucher und was Sie zusätzlich verlangen dürfen.
In Österreich gerät ein Kunde in Verzug, sobald die Forderung fällig ist und er nicht zahlt. Haben Sie auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel genannt (etwa „zahlbar bis 17. Juli"), beginnt der Verzug mit dessen Ablauf — eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht zwingend nötig. Fehlt ein Datum, tritt der Verzug ein, nachdem Sie den Schuldner zur Zahlung aufgefordert (also gemahnt) haben. Ab dem Verzug haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen.
Ein sauberer Ablauf hat sich bewährt, auch wenn nicht jede Stufe gesetzlich vorgeschrieben ist:
Wie hoch die gesetzlichen Verzugszinsen sind, hängt davon ab, wer Ihr Schuldner ist:
Die Zinsen laufen ab dem Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung. Ein Rechenbeispiel für eine offene B2B-Forderung von 480 Euro, 30 Tage überfällig, bei 10,73 Prozent: 480 × 0,1073 × 30 / 365 ergibt rund 4,23 Euro Verzugszinsen. Weil der Basiszinssatz sich ändert, sollten Sie den Satz vor jeder Mahnung prüfen — mit unserem Verzugszinsen-Rechner geht das in Sekunden.
Bei Geschäften zwischen Unternehmern steht Ihnen nach § 458 UGB zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro für Betreibungskosten zu — unabhängig von der Höhe der Forderung und ohne dass Sie einen konkreten Aufwand nachweisen müssen. Darüber hinaus können Sie die notwendigen und angemessenen Kosten der außergerichtlichen Betreibung geltend machen, etwa erforderliche Mahnschritte. Übertreiben Sie es dabei nicht: Nur zweckentsprechende, verhältnismäßige Kosten sind durchsetzbar.
Eine Mahnung, die ernst genommen wird und im Streitfall trägt, enthält alle Angaben vollständig:
Formulieren Sie sachlich statt drohend. Eine Mahnung überzeugt durch Klarheit und Vollständigkeit, nicht durch Lautstärke — und eine saubere, datierte Mahnung ist zugleich Ihr Nachweis, dass Sie den Schuldner ordnungsgemäß aufgefordert haben.
Zahlt der Schuldner trotz Mahnungen nicht und bestreitet die Forderung nicht, ist das gerichtliche Mahnverfahren der schnelle Weg. Für Geldforderungen bis 75.000 Euro ist es in Österreich verpflichtend: Sie bringen eine Mahnklage ein, das Gericht erlässt einen Zahlungsbefehl. Zuständig ist bei Streitwerten bis 15.000 Euro das Bezirksgericht, darüber bis 75.000 Euro das Landesgericht. Der Schuldner kann binnen vier Wochen Einspruch erheben — dann geht die Sache ins ordentliche Verfahren über. Erhebt er keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar.
Bevor Sie klagen, lohnt fast immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Viele Schuldner zahlen nicht aus Unwillen, sondern wegen eines kurzfristigen Engpasses. Eine schriftlich festgehaltene Ratenvereinbarung bringt Sie oft schneller und günstiger zum Geld als ein gerichtliches Verfahren — und erhält nebenbei die Geschäftsbeziehung. Halten Sie darin Ratenhöhe, Fälligkeiten und die Folge eines Terminverlusts fest, damit die restliche Forderung sofort fällig wird, wenn eine Rate ausbleibt.
Der Ablauf ist klar, die Handarbeit dahinter mühsam: Fristen im Blick behalten, Zinsen aktuell rechnen, jede Stufe dokumentieren. Anru.ai nimmt Ihnen genau das ab — es erinnert Ihre Kunden automatisch per E-Mail und mit einer freundlichen KI-Stimme am Telefon, berechnet Verzugszinsen mit den aktuellen Sätzen und hält jeden Schritt lückenlos fest. Anru.ai ist dabei kein Inkassoinstitut: Sie mahnen Ihre eigenen Forderungen, in Ihrem Namen, mit voller Kontrolle. Wie das abläuft, zeigt die Übersicht offene Rechnungen eintreiben.
Nicht, wenn Sie auf der Rechnung ein konkretes Zahlungsziel angegeben haben — dann tritt der Verzug mit dessen Ablauf ein. Fehlt ein Datum, beginnt der Verzug erst, nachdem Sie zur Zahlung aufgefordert haben.
Zwischen Unternehmern 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 456 UGB — bei einem Basiszinssatz von aktuell 1,53 Prozent also rund 10,73 Prozent pro Jahr. Gegenüber Verbrauchern gelten 4 Prozent pro Jahr nach §§ 1000, 1333 ABGB.
Bei Geschäften zwischen Unternehmern steht Ihnen nach § 458 UGB eine Pauschale von 40 Euro zu, dazu die notwendigen und angemessenen Betreibungskosten. Unverhältnismäßige Kosten sind allerdings nicht durchsetzbar.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist für Geldforderungen bis 75.000 Euro vorgesehen und meist deutlich günstiger und schneller als eine normale Klage. Bis 15.000 Euro ist das Bezirksgericht zuständig, darüber das Landesgericht.
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