Ratgeber

Mahnspesen in Österreich:
was Sie verrechnen dürfen

Mahnen kostet Zeit und Geld. Einen Teil davon dürfen Sie sich zurückholen, allerdings gelten für Geschäftskunden und Verbraucher sehr unterschiedliche Regeln.

Gegenüber Unternehmen: die 40-Euro-Pauschale

Im Geschäft zwischen Unternehmern gibt § 458 UGB dem Gläubiger bei Zahlungsverzug einen Pauschalbetrag von 40 Euro als Entschädigung für Betreibungskosten, ohne Nachweis eines konkreten Aufwands. Die Pauschale gilt je Forderung, nicht je Mahnschreiben, und ersetzt nicht höhere nachweisbare Kosten, etwa für Inkasso oder Anwalt: Diese können zusätzlich geltend gemacht werden, soweit sie zweckentsprechend waren.

Dazu kommen Verzugszinsen

Zwischen Unternehmen: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB), sofern der Schuldner den Verzug zu vertreten hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen 4 Prozent pro Jahr. Den tagesaktuellen Betrag liefert unser kostenloser Verzugszinsen-Rechner.

Gegenüber Verbrauchern: nur mit Vereinbarung und Augenmaß

Pauschale Mahngebühren gegenüber Privatkunden sind nur zulässig, wenn sie wirksam vereinbart wurden, etwa in den AGB, und in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung und zum tatsächlichen Aufwand stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Überzogene Pauschalen, wie 20 Euro Mahngebühr auf eine 30-Euro-Rechnung, halten einer Prüfung regelmäßig nicht stand. Ohne Vereinbarung bleibt der Ersatz notwendiger und zweckentsprechender Betreibungskosten, im Zweifel eher zurückhaltend ansetzen.

Was Sie nicht verrechnen sollten

Der Schaden, wenn ein Kunde eine überzogene Gebühr öffentlich anprangert oder die Zahlung komplett verweigert, ist meist größer als die Gebühr selbst. Faustregel: Beim Geschäftskunden Pauschale und Zinsen sauber ausweisen, beim Verbraucher lieber konsequent und früh mahnen als teuer.

Sauber ausweisen statt streiten

Egal welche Beträge Sie ansetzen: Weisen Sie sie in der Mahnung transparent aus (Hauptforderung, Zinsen, Spesen, Summe). Das wirkt professionell und nimmt Diskussionen den Wind aus den Segeln. Wie die Mahnung selbst aufgebaut ist, steht im Ratgeber Mahnung schreiben in Österreich; Anru.ai berechnet Zinsen und Spesen automatisch je Mahnstufe und weist sie korrekt aus.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein und vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gilt die 40-Euro-Pauschale pro Mahnung oder pro Rechnung?

Pro Forderung, also im Regelfall pro Rechnung, nicht pro Mahnschreiben. Drei Mahnungen zur selben Rechnung ergeben einmal 40 Euro, nicht 120.

Darf ich einem Privatkunden Mahngebühren verrechnen?

Nur wenn das wirksam vereinbart ist, etwa in den AGB, und die Höhe in einem angemessenen Verhältnis zu Forderung und Aufwand steht. Ohne Vereinbarung sind nur notwendige und zweckentsprechende Betreibungskosten ersatzfähig.

Muss der Kunde Inkassokosten zahlen?

Zweckentsprechende Betreibungskosten kann der Gläubiger grundsätzlich ersetzt verlangen, im Verbrauchergeschäft mit der Grenze der Angemessenheit. Unverhältnismäßig hohe Inkassokosten werden von Gerichten gekürzt.

Verzugszinsen und Mahnspesen zugleich: geht das?

Ja, das sind getrennte Posten. Zinsen entschädigen für das fehlende Geld, die Spesen für den Betreibungsaufwand. Beides gehört transparent in die Mahnung.

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